2G ist ja bekanntlich in aller Munde >>> die aktuellen #Corona Richtlinien, um bei uns im #Restaurant speisen zu können. Selbstverständlich gibt es auch bei uns weiterhin #TOGO alle Speisen zum Mitnehmen!
In Cafés, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt seit 1. Dezember 2021 die 2G-Regel.
Wer in einem Geschäft oder Lokal essen oder trinken möchte, muss einen Nachweis über Impfung oder die überstandene Covid-19-Erkrankung vorlegen können. Wer ungeimpft ist, muss draußen bleiben.
Ein Coffee-to-go oder Take-Away-Gericht können sich Ungeimpfte trotzdem holen. Das darf dann aber nicht im Gastronomiebetrieb verzehrt werden.
2G-Kontrolle: Welche Dokumente gelten? Geimpfte brauchen entweder den digitalen, den ausgedruckten oder den gelben Impfausweis. Genese brauchen ihr positives PCR-Ergebnis oder die Quarantäneanordnung aus der eine Covid-19-Erkrankung hervorgeht. Der Corona-Infektion muss mindestens 28 Tage zurückliegen und darf maximal sechs Monate alt sein. Zur Feststellung der Identität werden in der Regel Ausweis oder Führerschein kontrolliert.