Allgemeine Geschäftsbestimmungen sowie Miet-/Verleihbestimmungen für den Verleih sowie Vermietung von Schokobrunnen durch Restaurant ‚Goldener Schaumlöffel‘
1. Ausschließliche Geltung der AGB
Durch Auftragserteilung gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen als durch den Besteller angenommen. Sie behalten auch während der gesamten Geschäftsverbindung Geltung, wenn nicht eine schriftliche Änderung erfolgt. Nur von uns schriftlich bestätigte Abänderung sind bindend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
Alle Schokobrunnen Angebote sind freibleibend. Alle auf unseren Internetseiten und in Druckerzeugnissen genannten Preise sind ab Röttenbach und verstehen sich zuzüglich Anfahrt zu Ihren Veranstaltungsort. Alle angegebenen Schokoladenbrunnen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen USt in Höhe von 19%.
Aufträge, für welche Preise nicht vereinbart worden sind, werden zu üblichen Tagespreisen berechnet. Tritt eine wesentliche Änderung der preisbildenden Faktoren, bei Löhnen, Materialkosten, Frachtkosten etc. ein, so behalten wir uns die Neufestsetzung des Preises nach Absprache mit dem Besteller / Kunde oder den Rücktritt vom Vertrage vor.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Annahme des Auftrages oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande. Dies gilt auch für Online-Bestellungen oder für Bestellungen, die durch unsere Vermittler zustandegekommen sind. Ergänzungen, Änderung oder mündliche Nebenabreden zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Homepage, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen nur Annäherungswerte dar und sind unverbindlich.
4. Lieferung, Lieferkosten, höhere Gewalt
Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Lieferung / Bereitstellung muß mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Diese berechtigen den Besteller / Kunden nicht zum Rechnungsabzug.
Wird durch Umstände wie z.B. Streik, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe oder anderen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich aus den vorgenannten Gründen die Lieferzeit oder werden wir aufgrund der vorgenannten Umstände von der Leistungsverpflichtung frei, so ergeben sich hieraus keine Schadenersatzansprüche des Bestellers/Kunden gegen Restaurant ‚Goldener Schaumlöffel‘.
5. Saisonale Abweichungen
Alle von uns angebotenen Speisen wie z.B. Früchte und Schokolade, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor Teile der Bestellung, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.
6. Bezahlung
Der Besteller / Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart bei Anlieferung in Bar. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter vom Restaurant ‚Goldener Schaumlöffel‘ ist berechtigt und verpflichtet, vor Inbetriebnahme des Schokoladenbrunnens den Gesamtbetrag zu kassieren. Für Geschäftskunden bieten wir nach Vereinbarung auch die Bezahlung nach Erbringung der Leistung durch Überweisung, auf unser Geschäftskonto an.
7. Gewährleistung
Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die Aufträge sorgfältig und vorschriftsmäßig ausgeführt werden. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Umfang und Qualität bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt oder angemeldet werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.
8. Verleih
Der Kunde verpflichtet sich, den ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort, an dem der Brunnen aufzustellen ist, mindestens 90 Minuten vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung zu ermöglichen. Nach dem Ende der Veranstaltung ermöglicht der Kunde den Abbau und Abtransport des Brunnens innerhalb weiterer 90 Minuten. Die Zeit für den Auf- und Abbau des Brunnens ist nicht Bestandteil der vereinbarten Mietzeit(=Fontänenlaufzeit) des einzelnes Vertrages. Der Kunde hat dafür sorge zu Tragen, dass der Brunnen am Veranstaltungsort standsicher auf einer ebenen Fläche, die ein Gewicht von mindestens 100 kg tragen kann, aufgestellt werden kann. Der Kunde trägt weiterhin dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort ein Stromanschluss innerhalb von drei Metern zum Aufstellungsort des Brunnens zur Verfügung gestellt werden kann und dieser allgemeinverbindlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. Sofern nichtanders vereinbart, hat der Brunnen sobald er an dem dafür vorgesehenen Ort aufgestellt wurde, während der gesamten Dauer der Veranstaltung an diesem Platz zu verbleiben. Der Kunde verpflichtet sich insoweit zum Ersatz sämtlicher Schäden, Verletzungen oder Verzögerungen, der bzw. die aus der unsachgemäßen Handhabung des Brunnens entgegen den vorstehenden Bestimmungenresultiert bzw. resultieren. Wir behalten uns das Recht vor, bei der Veranstaltung des Kunden Aufnahmen des Brunnens oder solche in Bezug auf den Brunnen zu fertigen und diese für werbliche Maßnahmen zu verwenden. Bei der Anmietung der Schokoladenbrunnen ohne Servicepersonal trägt der Kunde das Risiko für die aus der Eigenbedienung bzw. möglicher Fehlbedienung resultierenden Risiken. Die Ware muss vor der Nutzung und bei Erhalt umgehend vom Kunden auf Funktionsfähigkeit und Zustand geprüft werden. Im Falle, dass der Kunde einen Schaden/Funktionsstörung des Gerätes/der Ware feststellt oder das Fehlen eines Teiles zur Nutzung des Gerätes, ist er dazu verpflichtet, das Restaurant ‚Goldener Schaumlöffel‘ unverzüglich zu informieren. Tut er dies nicht, gibt es keinerlei Anspruch auf eventuelle Schadensersatzleistungen. Alle Beschädigungen des Gerätes, die durch unsachgemäße Handhabung und/oder durch Fahrlässigkeit durch den Kunden verursacht werden und auf den Kunden nachweislich zurück geführt werden können, sind dem Vermieter entweder mit Geld oder mit den zugehörigen Ersatzteilen zu erstatten.
Die Rückgabe des Gerätes
Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, das Gerät zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort laut Vertrag sauber zurück zu geben. Solltedas Gerät dem Vermieter verspätet zurück gegeben werden, so wird dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 200 € pro Verzögerungstag berechnet, beginnend mit dem Tag an dem das Gerät laut Vertrag dem Vermieter zurück gegeben werden sollte. Sollte das Gerät nicht gereinigt oder nur ungenügend gereinigt dem Vermieter zurück gegeben werden, so wird dem Kunden eine Gebühr 50 € — in Rechnung gestellt.
Auftragsabwicklungen und Zahlungsbedingungen
Bei Reservierung eines Schokoladenbrunnens ist ein Betrag in Höhe von 50% derBruttoauftragssumme zur Zahlung fällig. Eine Reservierung ohne Anzahlung ist nicht möglich. Der Auftrag wird für erst mit Zugang eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Exemplars des Mietvertrages innerhalbvon 5 Werktagen bei gleichzeitiger Anzahlung der hälftigen Auftragssumme verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin das Anlasses zahlbar, für den der Brunnen gemietet wird und kann bar oder per Überweisung gezahlt werden. Erfolgt die Auftragserteilung kürzer als 14 Tage vor dem Termin, für den der Brunnen angemietet wird, so ist der Restbetrag spätestens am Tage der Bereitstellung des Brunnens zahlbar.
9. Rücktritt
Tritt der Besteller / Kunde von fest gebuchten Veranstaltungen zurück, sind wir berechtigt bei Stonierungen welche mindestens 8 Wochen vor Veranstaltung getätigt werden 20% der Netto Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen. Bei Stornierungen zwischen 8 Wochen bis zu 1 Woche vor Veranstaltung sind wir berechtigt 40% der Netto Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen. Bei Stornierungen ab 1 Woche vor Veranstalungstermin sind wir berechtigt 60% der Netto Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung sind wir berechtigt 90% der Netto Auftragssumme als Schadensersatz zu berechnen. Die Stornrechnung erfolgt zzgl. 19% gesetzlicher USt.
10. Haftung von Restaurant ‚Goldener Schaumlöffel‘ / Pflichten des Kunden
Die Haftung von Restaurant ‘Goldener Schaumlöffel’ für Schäden, die bei dem Betrieb oder der Benutzung der Schokoladenbrunnen entstanden sind und auf leichter Fahrlässigkeit vom Restaurant ‚Goldener Schaumlöffel‘ beruhen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stellt Restaurant ‚Goldener Schaumlöffel‘ insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich hieraus resultierender Rechtsverfolgungskosten frei. Während der Mietdauer und im Falle einer Mietzeitüberschreitung haftet der Mieter für Beschädigungen, den Verlust oder den Untergang der Mietsache.
11. Datenspeicherung/Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Besteller / Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Röttenbach
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 09/2015